Was diese Seite abdeckt
Diese Seite legt den rechtlichen Umfang der von Buyvotescontest.com erbrachten Leistungen dar, die Jurisdiktionen, in denen wir tätig sind, die Wettbewerbskategorien, die wir bedienen und nicht bedienen, anwendbare Verbraucherschutz-Rahmen, unsere Erstattungspolitik und die Streitbeilegung. Wir empfehlen, sie vor jeder Bestellung vollständig zu lesen.
Servicegeltungsbereich: ausschließlich Verbraucher- und Marketingwettbewerbe
Buyvotescontest.com erbringt Vote-Auslieferungsleistungen ausschließlich für verbraucherorientierte und Marketingwettbewerbe. Das sind Werbewettbewerbe, die von Marken, Agenturen, kleinen Unternehmen, Content-Creatoren und Privatpersonen veranstaltet werden — Veranstaltungen, deren Zweck Audience-Engagement, Produktwerbung oder Unterhaltung ist. Übliche Beispiele:
- Online-Foto-, Video- oder Talentwettbewerbe auf Social-Media-Plattformen
- markengesponserte „Publikumspreis”-Awards mit öffentlicher Stimmkomponente
- Beliebtheits-Polls von Podcasts, Blogs oder Websites
- lokale Unternehmenspreise von Handelskammern oder Fachpublikationen
- fan-getriebene Unterhaltungs-Votes (Musik, Gaming, Streaming)
Wir bieten keine Leistungen für die folgenden Bereiche und lehnen entsprechende Aufträge aktiv ab:
- Wahlen zu öffentlichen Ämtern auf jeder Ebene (Bund, Land, Region, Kommune)
- Referenden oder Bürgerinitiativen
- behördliche Lizenzierungs- oder Regulierungsentscheidungen mit öffentlicher Vote-Beteiligung
- Wettbewerbe, die ausdrücklich von einer Finanz-, Wertpapier- oder Glücksspielbehörde reguliert werden
- interne Corporate-Governance-Abstimmungen (Aktionärsvollmachten, Vorstandswahlen)
Diese Umfangs-Unterscheidung ist nicht beiläufig — sie ist das Fundament unserer rechtlichen Haltung. Wir setzen sie auf Auftragsstufe um: Jede eingehende Bestellung wird gegen unsere Umfangs-Kriterien geprüft, und Aufträge außerhalb von Verbraucher-/Marketingwettbewerben werden abgelehnt und erstattet.
Jurisdiktionsüberblick
Vereinigte Staaten
In den USA werden Werbe-Sweepstakes und -Wettbewerbe primär auf Bundesstaatenebene reguliert, mit Bundesaufsicht durch die Federal Trade Commission (FTC). Die FTC-Leitlinien zu Endorsements und Testimonials (16 C.F.R. Part 255) und ihre allgemeine Befugnis gegen unlautere oder irreführende Praktiken nach Section 5 des FTC Act gelten allgemein. Die Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten haben gleichlaufende Durchsetzungsbefugnis.
Unsere Dienste richten sich an privat veranstaltete Marketingwettbewerbe und Audience-Polls, die nicht unter „Lottery” im Sinne der meisten Staatsgesetze fallen (also keine Gegenleistung erfordern oder einen alternativen Teilnahmeweg bieten). Wir bedienen keine Wettbewerbe, die als Lotterien strukturiert sind und unter staatlicher Glücksspiel- oder Lotterie-Aufsicht stehen. Verbraucherinformation der FTC: ftc.gov.
Mehrere Bundesstaaten — insbesondere Florida, New York und Rhode Island — verlangen Registrierung bei großen Sweepstakes-Sponsoren. Diese Pflichten liegen beim Veranstalter, nicht bei Drittdienstleistern wie Buyvotescontest.com.
Vereinigtes Königreich
Im UK werden Werbe-Preiswettbewerbe und Gratisziehungen vom Gambling Act 2005 reguliert. Wettbewerbe, die einen Geschicklichkeitsnachweis erfordern und keine Bezahlung verlangen, fallen in der Regel nicht unter die Lizenzpflichten. Die ASA- und CAP-Codes setzen Transparenzanforderungen.
Unsere Dienste decken geschicklichkeits- oder gratis-basierte Marketingwettbewerbe im UK. Wir bedienen keine Wettbewerbe, die unter dem Gambling Act 2005 Lotterien wären. UK-Veranstalter sind selbst für ASA/CAP-Compliance verantwortlich.
Europäische Union
In der EU unterliegen Werbewettbewerbe der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und nationaler Umsetzung. Mitgliedstaaten klassifizieren Werbewettbewerbe unterschiedlich; einige (Belgien, Frankreich, Niederlande) haben spezifische Werbespiel-Gesetze. Das Verbraucherschutzportal der Europäischen Kommission bietet jurisdiktionsspezifische Hinweise: ec.europa.eu/consumers.
Unsere Dienste richten sich an Marketing- und Verbraucher-Engagement-Wettbewerbe in der EU. Veranstalter bleiben selbst für Compliance mit nationalen Werbespiel-Regeln verantwortlich.
Deutschland — Anerkennung des §108b StGB
Wir würdigen ausdrücklich das deutsche Strafrecht. § 108b des Strafgesetzbuches (StGB) verbietet Kauf und Verkauf von Stimmen in politischen Wahlen. Die Vorschrift gilt für Wahlen zu öffentlichen Körperschaften und wird von Bundes- und Landesstaatsanwaltschaften durchgesetzt.
Unsere Dienste fallen vollständig außerhalb des § 108b StGB, da wir Verbraucher- und Marketingwettbewerbe bedienen, keine politischen Wahlen. Wir nehmen weder aus Deutschland noch von anderswo Aufträge zur Manipulation politischer Wahlstimmen an. Jede Anfrage, die eine deutsche politische Wahl, eine parteiinterne Wahl mit rechtlicher Bedeutung oder ein Regierungsreferendum betrifft, wird ohne Ausnahme abgelehnt und erstattet.
Vollständiger Wortlaut des § 108b StGB beim Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de.
Weitere relevante Jurisdiktionen
- Brasilien: Unsere Datenpraxis berücksichtigt das Lei Geral de Proteção de Dados (LGPD, Gesetz Nr. 13.709/2018) für brasilianische Kundendaten.
- Kanada: Provinzielles Verbraucherschutzrecht und der bundesweite Competition Act regeln Werbewettbewerbe. Veranstalter tragen Compliance-Verantwortung.
- Australien: Anwendbar ist das Australian Consumer Law (Schedule 2 des Competition and Consumer Act 2010). Bundesstaatliche „Trade Promotion Lottery”-Genehmigungen können erforderlich sein.
Datenschutz und Compliance
DSGVO (EU/EWR und UK)
Buyvotescontest.com verarbeitet personenbezogene Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und, wo anwendbar, der UK GDPR. Wir agieren als Verantwortlicher hinsichtlich Kunden-Kontodaten und als Auftragsverarbeiter hinsichtlich wettbewerbsbezogener Daten, die Kunden bereitstellen.
Betroffene in EU/EWR oder UK haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit und Widerspruch. Zur Ausübung kontaktieren Sie unser Datenteam über die Adresse aus der Datenschutzerklärung. Wir übertragen personenbezogene Daten nicht in Drittländer außerhalb von EU/EWR ohne geeignete Garantien (Standardvertragsklauseln oder Äquivalent).
Hinweise der EU-Kommission: ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection.
CCPA (Kalifornien)
Für kalifornische Einwohner gewährt der California Consumer Privacy Act (CCPA), in der Fassung des CPRA, Rechte auf Auskunft, Löschung, Korrektur und Opt-out beim Verkauf oder Teilen personenbezogener Daten. Wir verkaufen keine personenbezogenen Daten im Sinne des CCPA. Anträge an unsere Datenschutzadresse. CCPA-Ressourcen des Generalstaatsanwalts: oag.ca.gov/privacy/ccpa.
LGPD (Brasilien)
Für Kunden, deren Daten in Brasilien verarbeitet werden, halten wir die Lei Geral de Proteção de Dados Pessoais (LGPD) ein. Die Betroffenen haben Rechte nach Artikel 18 LGPD.
Erstattungspolitik
Wir gewähren Erstattung unter folgenden Bedingungen:
- Nichtauslieferung: Wenn wir die vereinbarte Stimmenzahl im genannten Zeitfenster nicht liefern und die Differenz nicht binnen 48 Stunden nach Meldung beheben können, erfolgt anteilige Erstattung.
- Umfangsablehnung: Wenn ein Auftrag bei Annahme als außerhalb unseres Verbraucher-/Marketing-Umfangs abgelehnt wird, erfolgt vollständige Erstattung binnen 3 Werktagen.
- Plattform-Entfernung: Entfernt eine Plattform gelieferte Stimmen aufgrund eigener Moderation (nicht durch Kundenhandlung), liefern wir nach oder gewähren Gutschrift nach unserem Ermessen.
- Doppelte oder fehlerhafte Belastungen: Doppelzahlungen werden vollständig erstattet.
Erstattungen sind nicht möglich für vollständig gelieferte, abgeschlossene Aufträge, bei denen der Kunde nach Auslieferung die Meinung ändert. Chargebacks ohne vorherige Kontaktaufnahme können zur Konto-Sperre bis zur Klärung führen.
Streitbeilegung
Wir streben direkte Klärung jeder Streitigkeit an. Kunden kontaktieren den Support mit Auftragsdetails und klarer Problembeschreibung. Substantielle Antwort binnen 2 Werktagen.
Scheitert die direkte Lösung, ist Eskalation möglich. EU-Kunden haben Zugang zur EU-OS-Plattform: ec.europa.eu/consumers/odr. US-Kunden können Beschwerde bei der FTC einreichen: reportfraud.ftc.gov oder beim staatlichen Generalstaatsanwalt — Servicestreitigkeiten dieser Art sind typischerweise zivilrechtlich, nicht regulatorisch.
Anwendbares Recht für gerichtliche Verfahren in unseren vollständigen Geschäftsbedingungen, die zusammen mit dieser Seite zu lesen sind.
Wie wir den Umfang durchsetzen
Wir betreiben einen internen Auftragsprüfprozess für jede eingehende Bestellung. Aufträge werden vor Arbeitsbeginn gegen die Umfangs-Kriterien geprüft. Die Prüfung berücksichtigt:
- die genannte Plattform und den Wettbewerbsnamen
- öffentlich verfügbare Informationen zum Wettbewerb
- vom Kunden bereitgestellten Kontext
Als potenziell politisch, behördlich oder anderweitig außerhalb des Umfangs markierte Aufträge gehen in Wartestellung und werden von einem Senior-Mitglied geprüft. Wird Außerhalb-Umfang bestätigt, wird der Auftrag abgelehnt, der Kunde mit kurzer Erläuterung benachrichtigt und die Erstattung verarbeitet. Wir verhandeln nicht und bieten keine Teil-Anpassungen — der Umfang ist eine harte Linie.
Seit 2018 haben wir auf dieser Grundlage Hunderte Aufträge abgelehnt, einschließlich solcher, die Kunden später als marketingbezogen darstellten, nachdem die Erstprüfung anderes ergeben hatte. Unsere Compliance-Beständigkeit über sieben Jahre ist direkt mit dieser Disziplin verknüpft.
Aktualisierungen dieser Seite
Diese Seite wurde zuletzt am 27.04.2026 aktualisiert. Materielle Änderungen am rechtlichen Umfang, der Jurisdiktionsabdeckung oder den Richtlinien werden hier mit aktualisiertem Datum reflektiert. Wir empfehlen, diese Seite vor jeder Bestellung bei Compliance-Bedenken zu prüfen.